VERZICHT AUF VERZUGSZINS UND AUTOMATISCHE FRISTVERLÄNGERUNG

Massnahmen Coronavirus

von Andrea Frautschi

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat ihre Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen infolge Coronavirus bekannt gegeben. Diese beinhalten unter anderem:

– Automatische Fristverlängerung bis 15.09.2020
– Verzicht auf Verzugszins
– Erhöhung des Vergütungszinses auf 0.5%

Die detaillierten Massnahmen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung:
Corona-Krise: Entlastungsmassnahmen für die Steuerpflichtigen