Massnahmen Coronavirus
von Andrea Frautschi
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat ihre Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen infolge Coronavirus bekannt gegeben. Diese beinhalten unter anderem:
– Automatische Fristverlängerung bis 15.09.2020
– Verzicht auf Verzugszins
– Erhöhung des Vergütungszinses auf 0.5%
Die detaillierten Massnahmen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung:
Corona-Krise: Entlastungsmassnahmen für die Steuerpflichtigen