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VERZICHT AUF VERZUGSZINS UND AUTOMATISCHE FRISTVERLÄNGERUNG

Massnahmen Coronavirus

von Andrea Frautschi

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat ihre Massnahmen zur Entlastung der Steuerpflichtigen infolge Coronavirus bekannt gegeben. Diese beinhalten unter anderem:

– Automatische Fristverlängerung bis 15.09.2020
– Verzicht auf Verzugszins
– Erhöhung des Vergütungszinses auf 0.5%

Die detaillierten Massnahmen finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung:
Corona-Krise: Entlastungsmassnahmen für die Steuerpflichtigen

STEUERERKLÄRUNG 2019

Schon wieder?

von Andrea Frautschi

Kaum ist das alte Jahr vorüber, ist bereits wieder Zeit für die Steuererklärung. Im Kanton Bern ist die Steuererklärung für Privatpersonen bis zum 15.03.2020 einzureichen. Selbständig Erwerbende und juristische Personen haben Zeit bis zum 15.05.2020.

Haben Sie die notwendigen Dokumente beisammen und die Buchhaltung fertig gestellt? Die Einreichefrist können Sie ganz einfach im Taxme Online oder belogin.ch kostenfrei bis zum 15.09.2020 verlängern (gegen Gebühr auch bis zum 15.11.2020 möglich).

Gerne hilft Ihnen Frautschi Treuhand dabei, damit Sie auch 2020 Ihre Buchhaltung und Steuererklärung fristgerecht fertig stellen können. Terminvereinbarungen nehmen wir gerne per Mail, telefonisch oder auch über die Website entgegen.

Mit der Checkliste können Sie sich über die notwendigen Dokumente informieren.

Herbstzeit

von Andrea Frautschi

Kaum hat das Jahr begonnen, ist bereits wieder Herbst. Herbst ist auch die Zeit, in welcher noch notwendige Arbeiten erledigt werden können, welche nicht ins nächste Jahr mitgetragen werden sollten. Haben Sie die Steuererklärung bereits abgegeben? Dann haben Sie noch bis Mitte November Zeit, danach ist fertig lustig bei der Steuerverwaltung… Ist die Buchhaltung à-jour oder liegt Ihnen dies immer noch schwer auf dem Magen?

Frautschi Treuhand bietet Ihnen Unterstützung bei Ihren Aufräumarbeiten, melden Sie sich!

Wir wünschen Ihnen einen wunderschönen Herbst.